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Die in der jeweils gültigen Fassung vorliegenden
gesetzlichen Vorschriften in den Paragrafen 43 - 50 des
SchUG 9. Abschnitt "Schulordnung" und die
Verordnung des Bundesministers für Unterricht
und Kunst, betreffend die Schulordnung, regeln
den Unterrichtsbetrieb an der Schule.
Diese verkürzend und erklärend hat der Schulgemeinschaftsausschuss in der Sitzung vom
11.März 2009 ergänzend folgende
V e r h a l t e n s v e r e i n b a r u n g e n
am BG/BRG Mürzzuschlag
mit sofortiger Wirksamkeit beschlossen. |
Damit wir uns an unserem Arbeitsplatz
wohl fühlen,
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- ... gehen wir miteinander höflich und respektvoll um.
- ... hören wir einander zu und lassen den anderen ausreden.
- ... helfen wir uns gegenseitig, anstatt andere auszulachen.
- ... verlassen wir während der Unterrichtsstunde unseren Arbeitsplatz nur mit Erlaubnis des Lehrers.
- ... nutzen wir Schwamm und Tafeltuch ausschließlich zur Reinigung der Tafel.
- ... werfen wir unsere Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter, wobei wir auf eine sorgfältige Trennung des Mülls achten, denn unser Klassenraum ist unser Arbeitsplatz.
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- ... öffnen wir im Winter die Fenster nur kurz zum Lüften.
- ... nutzen wir die technischen Geräte (PC, Overhead, Musikinstrumente usw…) in unserer Schule so, dass kein Schaden entsteht.
Und außerdem:
- wenn wir mit einem eigenen Fahrzeug in die Schule kommen, benützen wir die dafür vorgesehenen Abstellplätze (Fahrradraum oder Parkplätze beim Schwimmbad).
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Die Pause dient LehrerInnen und SchülerInnen zur Erholung:
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- Wir achten darauf, dass beim Spielen in den Gängen durch unser Verhalten niemand Schaden erleidet.
- Wir laufen nicht unnötig im Schulgebäude herum und bleiben in unseren Stockwerken (Ausnahme: Jausenkauf beim Buffet und Wechsel in Sonderunterrichtsräume).
- Nach dem ersten Läuten begeben wir uns auf unsere Plätze und richten die Arbeitsmaterialien für die nächste Stunde her.
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- Wir bemühen uns, die Toiletteanlagen so zu verlassen, wie wir sie vorzufinden hoffen.
- Wie in allen öffentlichen Gebäuden besteht selbstverständlich auch in unserer Schule absolutes Rauchverbot. Dieses gilt auch für die unmittelbare Schulnähe.
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Wir tragen Hausschuhe!
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Wir trinken und essen nicht im Unterricht!
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| Alle Schülerinnen und Schüler arbeiten, spielen oder sitzen immer wieder gerne am Boden (z.B. Gruppenarbeiten, Gestalten von Plakaten, Sitzen beim Heizkörper oder Fußball spielen in den Pausen). Daher tragen wir Hausschuhe und stellen die Straßenschuhe in die Garderobe.
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Wir konzentrieren uns im Unterricht auf das Lernen. Für das Essen und Trinken sind die Pausen da. Auch das Kauen von Kaugummi fällt unter den Bereich "Essen".
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Wir sind pünktlich!
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Wir tragen keine Kopfbedeckungen!
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| Pünktlichkeit zu Stundenbeginn versteht sich von selbst. Pünktlichkeit meint aber auch, dass termingerecht gearbeitet wird. Das heißt, wir bringen Hausübungen pünktlich, halten Referate und schreiben Tests zum vereinbarten Zeitpunkt. Wir nehmen Termine ernst, sind diesbezüglich verlässlich und geben unbedingt notwendige Verschiebungen rechtzeitig bekannt.
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Die Unterrichtsräume sind gut beheizt. Wir brauchen daher keine Kappen, Mützen oder andere Kopfbedeckungen. Auch aus Gründen der Höflichkeit werden diese während des Unterrichts nicht getragen.
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Wir schalten das Handy während des Unterrichts aus! |
Wir bringen Entschuldigungen fristgerecht!
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| Unsere Konzentration wird durch das Klingeln von Handys gestört. Weiters werden wir durch das Benutzen unserer Handys vom Unterricht abgelenkt. Wir verwenden Handys (auch als Kamera) nicht missbräuchlich.
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Um den organisatorischen Aufwand zu erleichtern, kümmern wir uns darum, dass unsere Entschuldigungen innerhalb von 14 Tagen dem Klassenvorstand übergeben werden. Auch das stellt unsere Verlässlichkeit unter Beweis.
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Wir holen den versäumten Lehrstoff selbstständig nach!
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Wir informieren uns bei Mitschülern selbstständig über den Lehrstoff der versäumten Stunden und holen diesen nach. Ausreden wie "Ich war nicht da!" werden von Lehrern nicht akzeptiert.
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Konsequenzen
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- Ermahnung durch den Lehrer/die Lehrerin und Hinweis auf die unterschriebene Vereinbarung.
- "Time out" unter Aufsicht für Störenfriede in einem dafür vorgesehenen Raum.
- Klassenbucheintragungen und Maßnahmen laut Schulunterrichtsgesetz.
- " Frühwarnsystem" auch für das Verhalten. Bei mehrmaligen Störungen durch einen Schüler/eine Schülerin erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die Eltern.
- Bei Unterrichtsstörung durch ein Handy wird dieses vom Lehrer in Verwahrung genommen. Die Aushändigung erfolgt nach einem aufklärenden Gespräch mit dem Lehrer /Direktor am Ende des Unterrichtstages.
Im Wiederholungsfall muss das Handy von den Eltern abgeholt werden.
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- Nicht fristgerecht erbrachte Entschuldigungen führen zu unentschuldigten Stunden.
- Eine Mitteilung über ungewöhnlich viele bzw. unentschuldigte Fehlstunden ergeht jeweils zu Semesterende an die Eltern.
- Bei regelmäßigen Fehlstunden in einzelnen Unterrichtsfächern muss eine Feststellungsprüfung abgelegt werden, um das Semester positiv beurteilt abschließen zu können.
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